Wichtige Information!

Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht in der Ordination ist mit Mai aufgehoben!

Bitte tragen Sie aber weiterhin, wenn Sie an Infektsymtomen leiden, zum Schutz ihrer Mitpatienten und zu unserem Schutz auf freiwilliger Basis eine FFP2-Maske.

Bis Ende Juni ist Covid-19 nach wie vor eine meldepflichtige Erkrankung, deshalb werden wir Verdachtsfälle weiterhin mittels Antigentest abklären.

Wir führen Covid-Impfungen mit dem Pfizer/BioNTech - Impfstoff (Variantenimpfstoff BA4/BA5) durch. Hier gehts zum Einwilligungsbogen

 

Mo+Di: 8-13 Uhr | Mi: 8-19 Uhr | Do: 8-18 Uhr | Fr: 8-13 Uhr

Verrechnung

 

Wir sind Vertragsärzte der Krankenfürsorgeanstalt (KFA) der Beamten der Städte Graz und Wien und rechnen mit diesen Kassen direkt ab.

Für die übrigen Krankenkassen sind wir Wahlärzte, das heißt, dass wir nicht direkt mit diesen Kassen abrechnen können und Sie die Behandlungskosten vorerst direkt bei uns bezahlen.
Die Einreichung der bezahlten  Honorarnoten bei Ihrer Versicherung übernehmen wir gerne für Sie.
Der genaue Rückerstattungstarif hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
 

Wir bemühen uns sehr, mit der Wahl der Tarife und der detaillierten Erstellung der Honorarnote, den höchstmöglichen Rückerstattungstarif für Sie zu ermöglichen. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des Wahlarzthonorars.

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