Wichtige Information!

Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht in der Ordination ist mit Mai aufgehoben!

Bitte tragen Sie aber weiterhin, wenn Sie an Infektsymtomen leiden, zum Schutz ihrer Mitpatienten und zu unserem Schutz auf freiwilliger Basis eine FFP2-Maske.

Bis Ende Juni ist Covid-19 nach wie vor eine meldepflichtige Erkrankung, deshalb werden wir Verdachtsfälle weiterhin mittels Antigentest abklären.

Wir führen Covid-Impfungen mit dem Pfizer/BioNTech - Impfstoff (Variantenimpfstoff BA4/BA5) durch. Hier gehts zum Einwilligungsbogen

 

Mo+Di: 8-13 Uhr | Mi: 8-19 Uhr | Do: 8-18 Uhr | Fr: 8-13 Uhr

Aktuelles aus der Ordinations­­­gemeinschaft Carneri

 

Liebe Patienten,

leider ist es in unserer Gesellschaft häufig ein Tabuthema, den eigenen Tod anzusprechen. Viele Personen haben Vorstellungen, welche medizinischen Maßnahmen sie am Ende ihres Lebens einmal ablehnen wollen, aber nur selten wird dieses Thema im Rahmen eines Arztbesuches angesprochen.

Wir bieten Ihnen gerne unsere Beratung bei der Erstellung einer Verfügung an. Wir empfehlen Ihnen die Erstellung einer beachtlichen Patientenverfügung.

Es handelt sich dabei um eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin / der künftige Patient ersucht, im Fall einer an sich zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten und alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung zu nutzen. Die Ärztin/der Arzt muss sich vor einer Behandlung überlegen, welche Behandlung die Patientin / der Patient wünscht, das heißt, den konkreten Patientenwillen ermitteln.

 

Geben Sie bitte schon bei der Terminvereinbarung an unserer Anmeldung bekannt, dass Sie über eine Patientenverfügung sprechen möchten, damit wir auch den zeitlichen Rahmen des Gesprächs entsprechend planen können.

Ihre 

Dr. Theresa Steiner-Kolb und Dr. Martin Steiner 

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